Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich und basieren auf uns von Dritten erteilten Informationen. Wir übernehmen daher insbesondere für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben keine Gewähr. Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits soweit ein solcher Haftungsausschluss im Rahmen der Rechtsordnung zulässig ist. Die nachgewiesenen Objekte sind oder werden auch anderen Kunden unserer Firma nachgewiesen. Sie können jederzeit an andere Interessenten verkauft, vermietet oder verpachtet werden.

Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.           

Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.

Der Kunde verpflichtet sich, alle Daten wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und befreit uns hinsichtlich der Weitergabe von datenschutzrechtlichen Beschränkungen sofern zur Erfüllung des Vertragszweckes notwendig.

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für unseren Auftraggeber bestimmt. Sie sind daher vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten, auch beratenden Personen, nicht zugänglich gemacht werden. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten. Kommt dennoch infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag über ein von uns angebotenes Objekt zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre. Die Provision wird bei Abschluss des Vertrages, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte, wirksam und fällig. Der Kunde ist also verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten dieser Vertrag geschlossen wurde. Er übergibt uns eine Vertragsabschrift. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so muss er uns diese Kenntnis unverzüglich unter Angabe des Zeitpunktes des Angebotes schriftlich mitteilen und auf Verlangen belegen. 

Unsere Gebührensätze (soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde):

Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt bei Vermietung und Verpachtung das 2-fache der Monatsmiete oder -pacht, errechnet von der Nettomiete, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, für den Vermieter/Verpächter. 

Provisionen für den Nachweis oder die Vermittlung eines Grundstück-Kaufvertrages beträgt für den Verkäufer wie auch für den Käufer je 3 %, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer auf den kompletten notariell beurkundeten Kaufpreis.

Bei Bestellung eines Erbbaurechtes oder bei Veräußerung eines bestehenden Erbbaurechtes beträgt die Provision sowohl für den Grundstückseigentümer oder Veräußerer des Erbbaurechtes als auch für den Erbbauberechtigten oder Erwerber des Erbbaurechtes je 3 %, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, errechnet vom Grundstücks- und Gebäudewert.  

 

Die Provision ist bei Vertragsabschluss fällig und zahlbar. Wir erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch.

Dieser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die den von uns mitgeteilten Bedingungen und Angeboten abweichen oder wenn der vom Auftraggeber angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird. Er entsteht auch, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Damit entsteht ein Provisionsanspruch z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht anstatt Kauf und umgekehrt, wie auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.

Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei oder beider Parteien zu vertretenden Gründen ausgeübt wird.  

Da wir nicht ohne Provisionsberechnung gemäß Punkt 7. tätig werden, bedeutet die Übermittlung von Objektdaten oder der Objektadresse, die Besichtigung eines angebotenen Objektes, die weitere Inanspruchnahme unserer Dienste oder die Aufnahme von Verhandlungen über nachgewiesene Objekte eine Anerkennung der vor- und nachstehenden Bedingungen. Die Abweichung davon bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.

Wir sind berechtigt, uneingeschränkt sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer entgeltlich tätig zu werden. 

Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. 

Wir weisen darauf hin, dass wir Daten im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung in zulässiger Weise speichern und verarbeiten. 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich möglich, Traunstein.