Genehmigungen nach § 34c GewO zur Vermittlung des Abschlusses und zum Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche
Räume und Darlehen.
Wurde vom LRA Traunstein am 18.09.1978 und 12.12.2017 erteilt.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr
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